Keine drei Jahre nach dem Austritt des United Kingdom aus dem EU-Binnenmarkt hat sich die mächtige Londoner City durchgesetzt. UK hebt den Bonus Cap auf. Die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geben dem Drängen der heimischen Finanzbranche nach und heben den seit 2014 geltenden Bonus Cap mit Wirkung zum 31. Oktober 2023 auf.
Für die Mitarbeitenden deutscher Institute in UK ändert sich hingegen nichts. Damit verschärft sich der Wettbewerb der wichtigsten Bankenmetropolen in Europa um hochqualifizierte Spezialisten weiter. Mehr als in anderen Branchen zählen hier die Vergütungspakete als wichtigste Treiber für die Gewinnung, Bindung und Motivation von erfolgskritischen Mitarbeitenden.
Bonushöhen im Fokus der Aufsicht
Die Begrenzung der branchentypisch hohen variablen Vergütungsanteile im Banking ist von Beginn an einer der Fokuspunkte der Regulierer. So sehen die 2014 eingeführten EU-rechtlichen Vergütungsvorschriften der Capital Requirements Directive (CRD) eine Begrenzung der individuellen variablen Vergütung auf maximal 100% der fixen Vergütung vor. Eine Anhebung ist zwar unter definierten Voraussetzungen zulässig, ist aber auf maximal 200% der fixen Vergütung limitiert (Art. 94 Abs. 1 Buchstabe g CRD).
Während die CRD den so genannten Bonus Cap nur für die als Risk Taker eingestuften Personen vorsieht, hat der deutsche Gesetzgeber diesen von Beginn an für alle Mitglieder der Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien und Mitarbeitenden eingeführt (§ 25a Abs. 5 KWG i.V.m. § 6 InstitutsVergV).
Ende des Bonus Cap mit Ansage
Seit dem Brexit wurde darüber spekuliert, ob die Regierung in London dem Drängen der Londoner City nachgeben würde. Bereits vor gut einem Jahr hatte der Finanzminister die Streichung des Bonus Cap bereits angekündigt. Nun haben die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA) die Aufhebung des Bonus Cap zum 31. Oktober 2023 bestätigt.
Damit kommt eines der zentralen Elemente der Regulierung der Vergütungssysteme für die Finanzbranche in UK nicht weiter zur Anwendung. Als Begründung werden Negativ-Folgen der bisherigen Regelung angeführt. Insbesondere der Druck auf die Fixvergütungen habe die Institute belastet. Aber nicht nur der Anstieg der fixen Vergütungskosten an sich, sondern insbesondere auch die fehlenden Möglichkeiten zur vergütungsmäßigen Differenzierung zwischen Top- und Schlecht-Leistungen sei nachteilig.
So ganz nachvollziehbar erscheint das für viele Experten nicht. Analysen des britischen Gewerkschafts-Dachverbands TUC zeigen vielmehr, dass die Bonuszahlungen in den Londoner Banken seit der Finanzkrise 2008 trotz aller Regulierung kräftig und sogar doppelt so schnell gestiegen sind wie die in andern Branchen.