Im Rahmen der Aufarbeitung der letzten Finanzkrise galten die Vergütungssysteme als ein Treiber für die rasanten Verwerfungen an den Finanzmärkten. Durch das setzen unangemessener Anreize wurden risikoreiche Geschäftsarten ohne die notwendige bankmäßige Sorgfalt eingegangen und abgewickelt. In der Folge wurde die Bankenvergütung zu einem (von vielen) regulatorischen Handlungsfelder für die Aufseher.
Hohe öffentliche Aufmerksamkeit
Kaum ein anderes Regulierungsfeld wurde dabei in der Öffentlichkeit so aufmerksam und sensibel verfolgt wie die Bankenvergütung. Die hohe Anzahl immer noch andauernder Verfahren zur Aufarbeitung von Manipulationen und anderer rechtlicher Verstöße von Bankmanagern und die in Einzelfällen immer noch für die Öffentlichkeit exorbitanten Vergütungen halten das Thema weiter in der Presse und Berichterstattung.
Was auf die Finanzkrise folgte war eine große Anzahl von Regulierungsaktivitäten zur Bankenvergütung, die in hoher zeitlicher Frequenz auf die Branche und ihre Institute niederprasselte. Auch das Jahr 2015 wird voraussichtlich wieder neue Verschärfungen bringen.
Inhaltlich werden die regulatorischen Anforderungen immer mehr von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) bestimmt, die mit ihren Guidelines und Technical Standards nicht nur die Umsetzung der Regelwerke bestimmt, sondern auch mit ihren Standpunkten und Berichterstattungen die Meinungsbildung und Gesetzesarbeit der EU-Kommission prägt. Mit dem gerade eben konsultierten Entwurf ihrer Guidelines für angemessene Vergütungssysteme und Offenlegungen initiiert die EBA erneut deutliche Verschärfungen, die voraussichtlich in Deutschland zu einer weiteren Novelle der erst seit Jahresbeginn 2014 geltenden Regelungen führen werden.
Branchentypische Vergütungspraxis im Fokus
Im Fokus der regulatorischen Interventionen stand von Beginn an die besondere Vergütungspraxis der Finanzbranche, die sich gegenüber anderen Branchen insbesondere durch die exorbitant hohen variablen Vergütungen sowie die diskretionäre Art und Weise der Festsetzung unterscheidet. Vor allem die Bonusbemessung als diskretionäre Management-Entscheidung wird von vielen in Zweifel gezogen, da sie vermeintlich ohne nachvollziehbaren Bezug zu nachhaltigen Erfolgsgrundlagen erfolgt. Genau genommen trifft diese Kritik nur eine bestimmte Gruppe von Instituten, die ihren geschäftlichen Schwerpunkt in den international ausgerichteten Geschäftsfeldern Investment Banking, Capital Markets oder Asset Management haben. Gegenüber der hier vorherrschenden angelsächsisch geprägten Vergütungskultur sind die Vergütungen bei der Mehrzahl der Institute in Deutschland immer schon deutlich konservativer und mit einem Schergewicht auf Festvergütungen und Nebenleistungen ausgestattet gewesen.
Kernpunkte der bisherigen Regulierung zielen durchaus auf richtige Ziele ab: Während frühere Vergütungssysteme häufig eine unzureichende Risiko- und nur eine kurzfristige Erfolgssicht auf den incentivierten Erfolg hatten, bringen die neuen Anforderungen an die nachhaltige Ausgestaltung von Vergütungssystemen einen Fortschritt. Neu ist der Zwang zu einer risikoadjustierten Erfolgsmessung über einen Mehrjahreszeitraum und auch die strenge Verknüpfung mit den finanzwirtschaftlichen Grundlagen des Instituts. Die früher oft kritisierte Praxis, die in guten Jahren Performance-Boni hatte und in ergebniskritischen Jahren einen vergleichbaren Bonus als notwendige Retention reklamierte, wird nun durch die neue nachhaltige Erfolgsmessung und das Verbot von garantierten Bonuszahlungen abgestellt. Die neuralgische Gruppe der so genannten Risk Taker steht im besonderen Mittelpunkt der regulatorischen Anforderungen. Auch die Eigentümer werden stärker in die Pflicht genommen indem das Aufsichtsorgan auch für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme und deren Überwachung verantwortlich gemacht wird.
Regulierungserfolg fraglich
Die Erfolgsbilanz ist bisher sicher eher mager. Der deutsche Gesetzgeber drückt sich im Bundestag um eine Einschätzung der bisherigen Ergebnisse der Bankenregulierung – mit dem Verweis auf zahlreiche noch in der Umsetzung befindende Maßnahmen. Auch die EBA scheint wenig zufrieden, denn ihre Arbeitsagenda für 2015 umfasst wieder zahlreiche Aktivitäten rund um die Bankenvergütung.
Durch die bereits konsultierten und Anfang 2016 in Kraft tretenden neuen EBA Guidelines on Sound Remuneration Policies and Disclosures werden die Anforderungen an die Umsetzung zweifellos erneut verschärft und auch auf die bisher eher verschonten kleineren und mittleren Institute ausgedehnt, die bisher als so genannte nicht-bedeutende Institute nur die allgemeinen Anforderungen der deutschen Instituts-Vergütungsverordnung umzusetzen haben.